PRÄAMBEL
(Allgemeine Grundlagen der Zusammenarbeit)
(1) Diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Unternehmensberatung“ sind integrierender Bestandteil von Werkverträgen, die eine fachmännische Beratung von AuftraggeberInnen durch gewerbliche UnternehmensberaterInnen (UBInnen) in den u. a. im Berufsfeld der UnternehmensberaterInnen dargestellten Beratungsbereichen im Rahmen der allgemein anerkannten Berufsgrundsätze und Standesregeln zum Gegenstand haben.
(2) Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen der Geschäftsbedingungen unwirksam werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen nicht.
(3) Der/die UnternehmensberaterIn ist berechtigt, den Beratungsauftrag durch sachverständige unselbständig beschäftigte MitarbeiterInnen oder gewerbliche/freiberufliche KooperationspartnerInnen (ganz oder teilweise) durchführen zu lassen. Die Mitarbeit spezialisierter KollegInnen ist schriftlich zu vereinbaren.
(4) Der/die AuftraggeberIn sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Beratungsauftrages an seinem/ihrem Geschäftssitz ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang des Beratungsprozesses förderliches Arbeiten erlauben.
(5) Der/die AuftraggeberIn sorgt dafür, dass dem/r UBIn auch ohne dessen/deren besondere Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des Beratungsauftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und ihm/ihr von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Beraters/der Beraterin bekannt werden.
(6) Der/die AuftraggeberIn sorgt dafür, dass seine/ihre MitarbeiterInnen und die gesetzlich vorgesehene und gegebenenfalls eingerichtete ArbeitnehmerInnenvertretung (Betriebsrat) bereits vor Beginn der Beratungstätigkeit von dieser informiert werden.
(7) Das Vertrauensverhältnis zwischen dem/der AuftraggeberIn und dem/r UBIn bedingt, dass der/die BeraterIn über vorher durchgeführte und/oder laufende Beratungen - auch auf anderen Fachgebieten - umfassend informiert wird.